Auf unseren Straßen gibt es ein neues Verkehrsschild. Seine etwas sperrige Bezeichnung lautet „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“. Seine Nummer lautet 277.1.
In Bereichen, die durch dieses Zeichen gekennzeichnet sind, sollen Fahrer von Fahrrädern, Mofas und Motorrädern vor Schäden durch überholende mehrspurige Kraftfahrzeuge, also PKW, LKW, und damit auch Wohnwagengespanne und Reisemobile geschützt werden. Folglich wird dieses Schild überwiegend an Engstellen, Gefälle- und Steigungsstrecken aufgestellt. Wer das Verkehrszeichen missachtet, dem drohen eine Geldbuße von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
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