Teilnahmebedingungen für die Aktion
„Bis zu 10.000 € Sofort-Nachlass gewinnen“
1. Veranstalter
Veranstalter der Aktion ist:
Niesmann Caravaning GmbH & Co. KG
Kehrstraße 51
56751 Polch
E-Mail: info@niesmann.de
Nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
2. Aktionszeitraum
Die Aktion findet vom 28. August 2026 bis einschließlich 6. September 2026 statt.
Maßgeblich für die Teilnahme ist das im Kaufvertrag ausgewiesene Datum des Vertragsabschlusses. Der Kaufvertrag muss innerhalb des Aktionszeitraums von allen erforderlichen Vertragsparteien unterzeichnet worden sein.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, die während des Aktionszeitraums im Rahmen der CARAVAN-SALON-Aktion bei Niesmann Caravaning einen rechtswirksamen Kaufvertrag über einen Wohnwagen, ein Reisemobil oder einen Kastenwagen abschließen.
Bei mehreren im Kaufvertrag genannten Käufern zählt der Kaufvertrag als eine gemeinsame Teilnahme. Jeder teilnahmeberechtigte Kaufvertrag wird einmal bei der Auslosung berücksichtigt.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende des Veranstalters sowie deren im selben Haushalt lebende Angehörige. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die unmittelbar an der Konzeption oder Durchführung der Aktion beteiligt sind.
4. Ablauf der Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt automatisch mit dem Abschluss eines teilnahmeberechtigten Kaufvertrags. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich.
Kunden können der Teilnahme bei Abschluss des Kaufvertrags oder jederzeit vor der Auslosung gegenüber dem Veranstalter widersprechen.
5. Gewinn und Gewinnhöhe
Unter allen teilnahmeberechtigten Kaufverträgen wird ein Gewinner beziehungsweise ein gewinnender Kaufvertrag ausgelost.
Die Höhe des Gewinns richtet sich ausschließlich nach der im Kaufvertrag ausgewiesenen Fahrzeugart:
- Beim Kauf eines Wohnwagens beträgt der Gewinn 5.000 € brutto.
- Beim Kauf eines Reisemobils oder Kastenwagens beträgt der Gewinn 10.000 € brutto.
Die Werbeaussage „Gewinn bis zu 10.000 €“ bezeichnet den höchsten möglichen Gewinn. Die konkrete Gewinnhöhe wird nicht nach Ermessen des Veranstalters festgelegt, sondern ergibt sich verbindlich aus der gekauften Fahrzeugart.
6. Anrechnung des Gewinns
Der Gewinn wird ausschließlich als zusätzlicher Brutto-Nachlass auf den Kaufpreis des im teilnahmeberechtigten Kaufvertrag aufgeführten Fahrzeugs angerechnet und auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen.
Eine Barauszahlung, Verzinsung, Übertragung auf eine andere Person, Anrechnung auf ein anderes Fahrzeug oder Auszahlung eines nicht in Anspruch genommenen Restbetrags ist ausgeschlossen.
Bei einem finanzierten Fahrzeug reduziert der Gewinn den zu zahlenden beziehungsweise zu finanzierenden Fahrzeugkaufpreis entsprechend. Die Finanzierung, ihre Genehmigung sowie die jeweiligen Finanzierungskonditionen sind von der Aktion unabhängig.
7. Auslosung und Benachrichtigung
Die Auslosung erfolgt nach dem Zufallsprinzip unter allen wirksam teilnahmeberechtigten Kaufverträgen und wird spätestens bis zum 30. September 2026 durchgeführt.
Der Gewinner wird über die im Kaufvertrag hinterlegten Kontaktdaten telefonisch, per E-Mail oder schriftlich benachrichtigt. Die Anrechnung des Gewinns wird anschließend in den Vertrags- beziehungsweise Rechnungsunterlagen dokumentiert.
8. Fortbestand des Kaufvertrags
Voraussetzung für die Gewährung des Gewinns ist, dass der zugrunde liegende Kaufvertrag rechtswirksam besteht und ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Wird der Kaufvertrag widerrufen, angefochten, aufgehoben, storniert oder aus einem anderen Grund rückabgewickelt, entfällt die Teilnahmeberechtigung beziehungsweise ein bereits festgestellter Gewinnanspruch. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, eine erneute Auslosung unter den verbleibenden teilnahmeberechtigten Kaufverträgen durchzuführen.
9. Ausschluss von der Aktion
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei falschen Angaben, Manipulationsversuchen, missbräuchlichem Verhalten oder einem sonstigen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen von der Aktion auszuschließen.
Ein bereits zuerkannter Gewinn kann in einem solchen Fall nachträglich aberkannt werden.
10. Datenschutz
Die für die Durchführung der Aktion erforderlichen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung, zur Durchführung und Dokumentation der Auslosung sowie zur Abwicklung des Gewinns verarbeitet.
Eine Verwendung der Daten für darüber hinausgehende Werbezwecke erfolgt nur, sofern hierfür eine gesonderte Einwilligung vorliegt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung von Niesmann Caravaning.
11. Änderung oder Beendigung der Aktion
Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion aus wichtigem Grund zu ändern, vorzeitig zu beenden oder vorübergehend auszusetzen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen, technischen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Bereits entstandene gesetzliche Ansprüche der Teilnehmer bleiben hiervon unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung der Auslosung ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche und Rechte der Teilnehmer bleiben unberührt.
Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook beziehungsweise Meta und wird von diesen Plattformen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.